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Indikationen

Wann besteht Behandlungsbedarf?

Als Pferdebesitzer merkt man ja eigentlich gleich, wenn was mit unseren Lieblingen nicht stimmt. Sei es eine offensichtliche Lahmheit oder eine Veränderung des Gemütes wie Apathie oder Abgeschlagenheit. Die Pferdeosteopathie handelt in Übereinkunft mit den Veterinären und im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Hufschmied, Sattler, Reiter und Eigentümern zum Wohle des Pferdes:

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  • bei einer andauernden Steifheit und Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen

  • bei unterschiedlichen Formen der Lahmheit

  • bei Pferde, die sich ungern/schlecht die Beine aufnehmen lassen

  • bei einer einseitigen Kopfhaltung und/oder Schweifschiefhaltung in Ruhe und bei der Arbeit

  • bei Steifigkeit des Halses

  • nach einer Komplikation beim Abfohlen

  • nach einem Sturz, um Veränderungen der Struktur, die nicht unbedingt sichtbar sind, zu behandeln

  • bei einem Leistungstief

  • bei nicht erklärbaren Verweigern am Hindernis

  • bei Taktfehlern in verschiedenen Gangarten

  • bei Schmerzanzeichen des Bewegungsappartes

  • nach einer Verletzung

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Frische Bewegungseinschränkungen lassen sich schneller und besser behandeln als ältere oder chronische.​

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